Behördenverfahren
Aufgrund aktueller österreichweiter gesetzlicher Bestimmungen (MinroG,
Markscheideverordnung, Schaubergwerksverordnung) und landesrechtlichen
Bestimmungen (Forstrecht, Wasserrecht, ...) kommt dem Einvernehmen mit Bundes-,
Landes- und Bezirksbehörden bei der Führung eines Betriebes zur Gewinnung von
Rohstoffen und/oder eines Schaubergwerks eine besondere Bedeutung zu.
BMWA - Sektion IV - Montanbehörde
- Genehmigungsverfahren bergfreier mineralischer Rohstoffe, untertägiger
Abbaue, Schaubergwerke / Fremdenbefahrungen, Altbergbaue
- Gewinnungsbetriebspläne, Abschlussbetriebspläne
- Bergbauanlagenverfahren
- Jährliche Kontrollbefahrungen - MinroG, Schaubergwerksverordnung
Landesregierung, Bezirkshauptmannschaft
- Genehmigungsverfahren grundeigener mineralischer Rohstoffe
- Forstrecht, Wasserrecht, Flächenwidmung, Umwelt, Staub, Lärm, ...
- Gewinnungsbetriebspläne, Abschlussbetriebspläne
- Betriebsanlagenverfahren
- Jährliche Kontrollbefahrungen - MinroG
Das Technische Büro Dipl. Ing. Skacel hat langjährige Erfahrung bei der
erfolgreichen Abwicklung dieser Behördenverfahren.
Wir würden uns freuen in Ihrem Auftrag für Sie tätig zu werden!